Kommentare
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Kommentare: Entweder überall abstellen oder aufräumen gemäß der Richtlinien und auf Meldungen zu unangemessenem Inhalten prompt reagieren.
Eine kleine kurze Bedienungsanleitung:
Sollten Kommentare nicht erlaubte Parolen oder Zitate enthalten gemäß StGB § 86, dann sollte Anzeige erstattet werden.
Wenn Nutzer der Foren ein persönliches Problem mit Artikel 3 und/oder Artikel 16a des Grundgesetzes haben, sollten diese eine Verfassungsbeschwerde beim zuständigen Verfassungsgericht einreichen. Abwertende Kommentare jedoch stellen eine Verletzung unserer Grundrechte dar. Sollte eine solche Verletzung z.B. in Form einer freien Meinungsäußerung darauf abzielen die "freiheitliche demokratische Grundordnung" zu bekämpfen, so kann diese Person ihre Grundrechte verwirken (vgl. Art. 18). Geregelt sind die Grundlagen zur Freiheit der Meinungsäußerung in Artikel 5 und müssen immer im Einklang mit dem Persönlichkeitsrecht stehen (APR).
Als einem Unternehmen wie Yahoo wäre es mir sehr peinlich als ein Befürworter anti-demokratischer und sonstiger diffamierender & diskriminierender Äußerungen da zu stehen aufgrund der Politik der Duldung im Unternehmen oder alternativ der Unfähigkeit der entsprechenden Abteilungen.
